Bedeutung des übergreifenden Themas

„Demokratische Gesellschaften in einer globalen Welt können nur dann Bestand haben, wenn Möglichkeiten der aktiven demokratischen Gestaltung von gesellschaftlicher Gegenwart und Zukunft erkennbar und nutzbar sind. Aufgabe der Demokratiebildung in der Schule ist es, hierfür Lerngelegenheiten zu bieten. Wer bereits als Heranwachsender Achtung und Akzeptanz erfahren und gelernt hat, mit demokratischen Mitteln Erfolg zu haben, wird selbstbewusst und respektvoll in Konflikten nach konstruktiven Lösungen suchen. Auf diese Weise wird als wesentliches Ziel erreicht, die Schülerinnen und Schüler zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu befähigen und zu ermutigen. Alle an Schule Beteiligten wirken im Sinne des sozialen Lernens Diskriminierung, Gewalt und Mobbing bewusst und aktiv handelnd entgegen.
Die Menschen- und Kinderrechte sind wesentlicher Bestandteil der Demokratiebildung. Diese legen unveräußerliche Rechte eines jeden Menschen fest. Sie zu wahren und zu leben, ist ein wichtiger Beitrag zur Menschenrechtsbildung und somit ist diese auch immer Demokratiebildung.“

Quelle: Rahmenlehrplan Berlin, Teil B – Fachübergreifende Kompetenzen, S. 26, https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de